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Jetzt BG BAU-Förderung für Sonnen- und Hitzeschutz sichern
Die BG BAU fördert ausgewählte Produkte für den Sonnen- und Hitzeschutz bei Arbeiten im Freien, zum Beispiel Kühlwesten, UV-Schutzshirts, Helmzubehör und Sonnenbrillen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der Anschaffungskosten*. Je nach Produkt gelten feste Höchstbeträge pro Stück.
Die BG BAU fördert ausgewählte Produkte für den Sonnen- und Hitzeschutz bei Arbeiten im Freien, zum Beispiel Kühlwesten, UV-Schutzshirts, Helmzubehör und Sonnenbrillen. Die Förderung beträgt bis zu 50% der Anschaffungskosten*. Je nach Produkt gelten feste Höchstbeträge pro Stück.
1. Passende Produkte auswählen
Wir klären gemeinsam, welche Produkte zu Ihren Arbeiten im Freien passen, zum Beispiel UV-Schutzkleidung, Kühlwesten oder passendes Helmzubehör.
2. Förderfähigkeit prüfen
Nicht jedes Produkt ist automatisch förderfähig. Entscheidend sind die Vorgaben der BG BAU, zum Beispiel zu UV-Schutz, Ausführung und Normen.
3. Produkte anschaffen
Sie wählen die passenden Artikel für Ihren Betrieb aus. Wichtig ist eine eindeutige Rechnung mit klarer Produktbezeichnung.
4. Förderung beantragen
Der Antrag wird online bei der BG BAU gestellt. Rechnungen können grundsätzlich bis zu 365 Tage nach Rechnungsdatum eingereicht werden, sofern die Maßnahme die aktuellen Förderbedingungen der BG BAU erfüllt.
Sämtliche Informationen zur Förderung finden Sie auch direkt bei der BG Bau.
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BG Bau Förderung
einfach erklärt!
Gut zu Wissen!
Muss alles von einem Hersteller sein?
Nein. Entscheidend ist, dass die Produkte die Anforderungen der BG BAU erfüllen.
Wird normale Arbeitskleidung gefördert?
Nein, nicht automatisch. Förderfähig sind nur Produkte, die die Vorgaben der BG BAU erfüllen, zum Beispiel beim UV-Schutz oder bei den geforderten Normen.
Reicht ein Schutzhelm allein aus?
Nein. Ein Schutzhelm allein bietet keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlung. Sinnvoll kann ergänzendes Helmzubehör sein, etwa Nackenschutz oder Blendring.
Können bereits gekaufte Produkte noch eingereicht werden?
Ja, grundsätzlich, sofern die Rechnung nicht älter als 365 Tage ist und die aktuellen Förderbedingungen erfüllt sind.